Sportwetten Werbeverbot für Werder gilt weiter Drucken
Das Werben für den Sportwetten Anbieter bwin wurde Werder Bremen schon im September vom Oberverwaltungsgericht verboten. Mit einem Eilantrag wollten die Werderaner nun eine Erlaubnis für die letzten drei Bundesliga Spiele einholen, der wurde jedoch nach Auskunft des Gerichts abgelehnt

Bereits im September hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen dem Verein die Werbung für bwin verboten. Mit der Entscheidung vom September wurde es Werder Verboten im Station und auf den Trickots Werbung für Sportwetten zu machen, dagegen legte Werder Wiederspruch ein

Eine aufschiebende Wirkung die von Werder gefordert wurde wurde duch  das OVG aber abgelehnt. Diese Entscheidung wiederum wollten die Fußballer per Eilantrag Anfang April ändern, was das Verwaltungsgericht jedoch am Donnerstag ablehnte.

Die Antragsteller hatten  sich auf das EuGH-Urteilberufen, nach der Verdrängung von bwin durch das Werbeverbot vom Markt als nicht verhältnismäßig angesehen werden kann.

Werder Bremen wirbt seit der Saison 06/07 für bwin. Bwin bietet Sportwetten im Internet an und stützt sich auf eine nach DDR-Recht im April 1990 erteilte Genehmigung. Nach Auffassung des OVG hat bwin sein Wettgeschäft auf das ganze Bundesgebiet ausgeweitet, ohne dafür eine Genehmigung zu haben. Die DDR-Lizenz sei auf die neuen Bundesländer beschränkt. Werder Bremen habe daher für das unerlaubte bundesweite Wettangebot geworben. (Az. 5 V 796/07; Az 1 B 273/06).(APA)

 
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