Die Antragsteller hatten sich auf das EuGH-Urteilberufen, nach der Verdrängung von bwin durch das Werbeverbot vom Markt als nicht verhältnismäßig angesehen werden kann.
Werder Bremen wirbt seit der Saison 06/07 für bwin. Bwin bietet Sportwetten im Internet an und stützt sich auf eine nach DDR-Recht im April 1990 erteilte Genehmigung. Nach Auffassung des OVG hat bwin sein Wettgeschäft auf das ganze Bundesgebiet ausgeweitet, ohne dafür eine Genehmigung zu haben. Die DDR-Lizenz sei auf die neuen Bundesländer beschränkt. Werder Bremen habe daher für das unerlaubte bundesweite Wettangebot geworben. (Az. 5 V 796/07; Az 1 B 273/06).(APA)

